Die Paritätischen Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe (PBK) der Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden und Zug sind die Vollzugsorgane des Landesmantelvertrags für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV). Die PBK’s der Zentralschweiz verfügen über die erforderlichen Vollmachten, im Auftrag der Vertragsparteien des LMV die Einhaltung der arbeitsvertraglichen Bestimmungen zu kontrollieren.
Telefonzeiten
Montag bis Donnerstag: | 07.15–11.45 Uhr und 13.30–17.15 Uhr |
Freitag: | 07.15–11.45 Uhr und 13.30–17.00 Uhr |
Formulare und Dokumente
- Antrag Durchführung einer freiwilligen Lohnbuchkontrolle
- Arbeitszeitkalender
- Meldung Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- Schichtarbeit