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Neuerungen und wichtige Hinweise auf bestehende Bestimmungen im LMV
Die Paritätischen Berufskommissionen für das Bauhauptgewerbe der Zentralschweiz (PBK LU, UR, SZ, OW/NW und ZG) möchten Ihnen mit diesem Schreiben wichtige Änderungen und bestehende Bestimmungen im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) aufzeigen und in Erinnerung rufen.
Datenschutzerklärung
Antrag auf Durchführung einer freiwilligen Lohnbuchkontrolle
Firmen können im Sinne von Art. 76 Abs. 3 lit. a und lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 76 Abs. 4 lit. a und b des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eine freiwillige Lohnbuchkontrolle beantragen.
Arbeitszeitkalender
Gemäss Art. 25 Abs. 1 LMV wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender festgelegt. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte Januar zuzustellen. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines Arbeitszeitkalenders an die Mitarbeitenden, gilt der sektionale Arbeitszeitkalender am Ort des Betriebes, welchen die lokalen paritätischen Berufskommissionen jährlich erstellen. Die lokalen paritätischen Berufskommissionen haben die entschädigungsberechtigten Feiertage festgelegt:
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Luzern
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Luzern Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Uri
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Uri Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Schwyz
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Schwyz Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Obwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Obwalden Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Nidwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Nidwalden Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Zug
- Musterarbeitszeitkalender 2021 Zug Anhang 17
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Luzern
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Uri
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Schwyz
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Obwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Nidwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2020 Zug
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Luzern
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Uri
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Schwyz
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Obwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Nidwalden
- Musterarbeitszeitkalender 2019 Zug
Schichtarbeit
Schichtarbeit stellt ein Arbeitszeitsystem dar, nach welchem zwei oder mehrere Gruppen von Arbeitnehmenden (Belegschaften) am gleichen Arbeitsort zeitlich gestaffelt zum Einsatz gelangen.
Schichtarbeit bis zu einer Woche ist vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission zu melden (Meldepflicht).
Schichtarbeit über eine Woche ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch muss spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission eintreffen.