Paritätische Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe


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Formulare und Dokumente

Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2023 - 2025
(Stand 01. Mai 2023)

Infoveranstaltung zum Gesamtarbeitsvertrag Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2023 - 2025 (LMV 2023)

Wichtige Neuerungen und Hinweise auf bestehende Bestimmungen im LMV für das Bauhauptgewerbe 2023 - 2025 (LMV 2023)

Die Paritätischen Berufskommissionen für das Bauhauptgewerbe der Zentralschweiz (PBK LU, UR, SZ, OW/NW und ZG) möchten Ihnen mit diesem Schreiben wichtige Änderungen und bestehende Bestimmungen im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) aufzeigen und in Erinnerung rufen.

Online Formulare

Antrag auf Durchführung einer freiwilligen Lohnbuchkontrolle

Firmen können im Sinne von Art. 76 Abs. 3 lit. a und lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 76 Abs. 4 lit. a und b des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eine freiwillige Lohnbuchkontrolle beantragen.

Arbeitszeitkalender - Excelvorlagen

Gemäss Art. 25 Abs. 1 LMV wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender festgelegt. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte Mai zuzustellen. Nachfolgend finden Sie die Excelvorlagen zu den Musterarbeitszeitkalendern 2023. Betriebliche Arbeitszeitkalender können per Post oder via Mail als PDF- oder Excel-Datei an info@pbkbauzentral.ch zur Genehmigung eingereicht werden. 

Arbeitszeitkalender

Gemäss Art. 25 Abs. 1 LMV wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender festgelegt. Der betriebliche Arbeitszeitkalender ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte Mai zuzustellen. Betriebliche Arbeitszeitkalender können per Post oder via Mail als PDF- oder Excel-Datei an info@pbkbauzentral.ch zur Genehmigung eingereicht werden. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines Arbeitszeitkalenders an die Mitarbeitenden, gilt der sektionale Arbeitszeitkalender am Ort des Betriebes, welchen die lokalen paritätischen Berufskommissionen jährlich erstellen. Die lokalen paritätischen Berufskommissionen haben die entschädigungsberechtigten Feiertage festgelegt:

 

Schichtarbeit

Schichtarbeit stellt ein Arbeitszeitsystem dar, nach welchem zwei oder mehrere Gruppen von Arbeitnehmenden (Belegschaften) am gleichen Arbeitsort zeitlich gestaffelt zum Einsatz gelangen.

Schichtarbeit bis zu einer Woche ist vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission zu melden (Meldepflicht).
Schichtarbeit über eine Woche ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch muss spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission eintreffen.

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