Paritätische Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe


Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug
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Formulare und Dokumente

Wichtige Neuerungen und Hinweise auf bestehende Bestimmungen im LMV für das Bauhauptgewerbe 2026 - 2031

Die Paritätischen Berufskommissionen für das Bauhauptgewerbe der Zentralschweiz (PBK LU, UR, SZ, OW/NW und ZG) möchten Ihnen mit diesem Schreiben wichtige Änderungen und bestehende Bestimmungen im Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe (LMV) aufzeigen und in Erinnerung rufen.

LMV (Stand 12. Dezember 2025)

Infoveranstaltung zum Gesamtarbeitsvertrag Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe 2026 - 2031

Login Firmenplattform 

Hier können Sie einfach und effizient folgende Gesuche/Meldungen einreichen:

  • Meldung von Samstags-, Sonntags- und Feiertagsarbeit (Arbeiten an arbeitsfreien Tagen)
  • Gesuche betriebliche Arbeitszeitkalender
  • Nichtbeförderung Lohnklasse C zu B
  • Schichtmeldung
  • Schichtgesuch
  • Lohnunterschreitung nach Art. 45 LMV

Antworten auf oft gestellte Fragen zur Firmenplattform

Antrag auf Durchführung einer freiwilligen Lohnbuchkontrolle

Firmen können im Sinne von Art. 76 Abs. 3 lit. a und lit. b Ziff. 1 i.V.m. Art. 76 Abs. 4 lit. a und b des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) eine freiwillige Lohnbuchkontrolle beantragen.

Arbeitszeitkalender - Excelvorlagen

Gemäss Art. 27 Abs. 1 LMV wird die wöchentliche Arbeitszeit durch den Betrieb in einem Arbeitszeitkalender festgelegt. Der betriebliche Arbeitszeitkalender (BAZ) ist der paritätischen Berufskommission bis Mitte November zuzustellen. Nachfolgend finden Sie die Excelvorlagen zu den Musterarbeitszeitkalendern 2026. BAZ können auf unserer Webseite unter "Home", über den Link "Firmenplattform" zur Genehmigung eingereicht werden. Unterlässt der Betrieb die Erstellung und Bekanntgabe eines BAZ an die Mitarbeitenden, gilt der sektionale Arbeitszeitkalender am Ort des Betriebes, welchen die lokalen paritätischen Berufskommissionen jährlich erstellen. Die lokalen paritätischen Berufskommissionen haben die entschädigungsberechtigten Feiertage festgelegt. Ab 01. Januar 2026 wird die Jahresarbeitszeit wieder auf das Kalenderjahr bezogen (vgl. Art. 26 Abs. 1 LMV). Die Brutto-Sollarbeitszeit gilt sodann vom 01. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Wenn ein eingereichter und genehmigter BAZ 2025-2026 vorliegt, so sind die Monate Januar bis April 2026 entsprechend massgebend. Sie reichen diesfalls bis Mitte Mai 2026 einen BAZ 2026 vom 1. Mai 2026 bis 31. Dezember 2026 mit so vielen Soll-Stunden ein, dass das Total von Januar bis Dezember 2026 schliesslich 2'112 Soll-Stunden beträgt. Verfügen Sie bereits über einen eingereichten und genehmigten BAZ 2026-2027 steht Ihnen zudem Option 2 zur Verfügung (siehe Merkblatt: Wichtige Neuerungen und Hinweise zum LMV 2026-2031, Punkt D.)

 

 

Schichtarbeit

Schichtarbeit stellt ein Arbeitszeitsystem dar, nach welchem zwei oder mehrere Gruppen von Arbeitnehmenden (Belegschaften) am gleichen Arbeitsort zeitlich gestaffelt zum Einsatz gelangen.

Schichtarbeit bis zu einer Woche ist vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission zu melden (Meldepflicht).
Schichtarbeit über eine Woche ist bewilligungspflichtig. Das Gesuch muss spätestens zwei Wochen vor Arbeitsbeginn bei der zuständigen Paritätischen Berufskommission über die Firmenplattform eintreffen.

Datenschutz

 

Formulare ausser Betrieb