Paritätische Berufskommissionen Hoch- und Tiefbaugewerbe


Kantone Luzern, Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug
Alpenquai 28b, Postfach, 6002 Luzern
Telefon: 041 367 50 00
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Bestätigung Einhaltung LMV

Bauherren und Vergabestellen können bei der Ausschreibung von Bauprojekten die Erbringung des Nachweises über die Einhaltung der gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen verlangen.

Um eine Bestätigung «Einhaltung LMV» zu erhalten, ist der paritätischen Berufskommission die aktuelle Lohnliste des LMV-Personals (Name/Vorname, Lohnklasse, Grundlohn, Datum Lehrabschluss bei Lehrabgängern gemäss Art. 43 Abs. 2 und 3) einzureichen. Die Bestätigungen werden objektspezifisch ausgestellt. Die Bestätigung Einhaltung LMV kann online verlangt werden:
 

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